Bodenforum

News aus der Bodenbranche: Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Darum prüfe, wer sich ewig bindet. Welche Pflichten zur Prüfung des Untergrundes und bei Beratung sind durch den Boden- Parkettleger zu beachten? Neben den Pflichten stehen dem Unternehmer auch Rechte zu, welche er zu seinem Vorteil nutzen kann.

"Drum prüfe, wer sich ewig bindet"
Wer möchte nicht, dass sich der Bodenbelag auf ewig mit dem Untergrund verbindet und der zufriedene Kunde sich mit der Firma wiederum ewig bindet?
Damit dies nicht ein Wunschdenken bleibt, gilt es Regeln zu beachten und noch viel mehr Ungeschriebenes muss bedacht werden.
Der Boden-Parkettleger hat viele Punkte zu prüfen, damit später keine kostspieligen Mängelrügen auf ihn zukommen. Oftmals sollte er sogar schon fast Hellseher sein, insbesondere in Renovationsobjekten wo Altlasten und verdeckte Mängel laueren.
Nach Ansicht des Referenten stellen diese Prüfungen jedoch nicht nur unliebsame Pflichten dar, sondern ebenso oft eine Gelegenheit sich von der Konkurrenz abzuheben und den einen oder anderen zusätzlichen "Bazen" zu verdienen.
Eine Übersicht soll aufzeigen wie die Prüfpflichten systematisch angegangen werden können, damit die Bindung möglichst auf ewig zustande kommt.


Referent*innen (1)

Ralph Mühlebach

Ralph Mühlebach

Leiter Bildung und Technik